Die By Side Servicehunde GbR 

Manuela Kimizoglu und Petra Ulbrich sind die Inhaberinnen und Blindenführhundtrainerinnen der By Side Servicehunde GbR.

Unser Haupteinzugsgebiet konzentriert sich auf NRW – dennoch: sprechen Sie uns gerne an, falls Sie weiter weg wohnen. Hin und wieder nehmen wir auch Kunden von außerhalb auf und/ oder können Ihnen mit Rat zur Seite stehen!

Wir arbeiten beide nach dem gleichen Ansatz. Das heißt, einerseits unabhängig voneinander um Kapazitäten und Ausbildungsvolumen zu optimieren, andererseits unterstützen wir uns gegenseitig! Jeder unserer Hunde wird individuell gearbeitet und nach eigenem Tempo ausgebildet. Evaluation findet stetig statt.

Das Team

Manuela Kimizoglu

Über mich

Inhaberin einer Hundeschule und seit vielen Jahren tätig in der Ausbildung von Blindenführhunden/ Servicehunden. Basierend auf einer Ausbildung zur Hundeerziehungsberaterin. Zudem zertifizierte Hundephysiotherapeutin und ausgebildet zur Tierheilpraktikerin (Alterna medica, Düsseldorf).

Vorausgegangen ist dem eine pädagogische Fachausbildung. Aus der langjährigen Arbeit mit Menschen resultiert ein großer Fundus in der Vermittlung von Fachwissen und Methodik. Auf dieses kann ich im Bereich meiner praktischen Arbeit mit Mensch und Hund jederzeit zurückgreifen.

Kontakt
mobile hundeschule

Neben meiner Tätigkeit bei der By Side Servicehunde GbR, betreibe ich auch meine eigene mobile Hundeschule in Kempen und Umgebung!

Petra Ulbrich

Über mich
Kontakt
mobile hundeschule

Neben meiner Tätigkeit bei der By Side Servicehunde GbR, betreibe ich auch meine eigene mobile Hundeschule in Zülpich und Umgebung!

Kontaktieren Sie mich gerne direkt hinsichtlich meines Angebots.

Gesetzliche Regelungen

Wir haben die Erlaubnis und Anerkennung nach §11TierSchuG ausgestellt durch das Veterinärsamt Euskirchen und Krefeld. Diese berechtigt uns zur Ausbildung von Hunden und ihren Menschen.

Zudem sind wir Präqualifiziert gemäß §126 Abs. 1.S.2 SG 1.

Dies erlaubt uns Blindenführhunde auszubilden und mit den Krankenkassen abzurechnen.

Der Blindenführhund gilt in Deutschland als Hilfsmittel verankert im Krankenversicherungsrecht § 33 SGB V(2).

Die Kosten werden bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen von den Krankenkassen übernommen.

Die Ausbildung unserer Blindenführhunde entspricht den „Qualitätskriterien für Blindenführhunde“, veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 117/1993 am 29.06.1993, in Verbindung mit den „Richtlinien für die Auswahl und Ausbildung von Führhunden …“ des DBV/ DBSV vom Dezember 1989; sowie der Bekanntmachung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen /GKV – Fortschreibung der Produktgruppe 07 „Blindenhilfsmittel“ des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V vom 15.10.2025.